Allgemeine Geschäftsbedingungen des Dramatischen Vereins Stadel (DVS)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jedem Angebot des DVS zur Anwendung. Gültigkeit: ab 1. Dezember 2021.
1 Geltungsbereich
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem DVS und den Besuchern der Theateraufführungen. Mit Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese Geschäftsbedingungen als vereinbart.
2 Physischer- und online-Vorverkauf
2.1 Die Vorverkaufstermine werden rechtzeitig auf der Webseite des DVS publiziert.
2.2 Der Vorverkauf findet ausschliesslich beim DVS und dessen Kooperationspartner statt.
2.3 Der DVS behält sich vor, die Anzahl Eintrittskarten pro Person einzuschränken. Diese Regelung gilt auch für online erwerbbare Billette.
2.4 Der Kartenverkauf erfolgt ausschliesslich über den Online-Shop und die Vorverkaufsstelle. Der Kartenkauf gilt mit der Bezahlung als verbindlich.
2.5 Eintritts-Gutscheine gelten für einen einmaligen Eintritt. Die Gültigkeit des Codes beschränkt sich ausschliesslich auf die laufende Saison.
3 Vertragsabschluss bei Online-Kartenkauf
3.1 Ermässigungen können online nicht endgültig verifiziert werden. Der Ausweis, der zur Vergünstigung berechtigt, muss beim Einlass unaufgefordert vorgezeigt werden.
3.2 Das Platzangebot für Online-Bestellungen beschränkt sich auf die im Internet als verfügbar gekennzeichneten Sitzplätze. Der DVS behält sich das Recht vor, den Bestuhlungsplan zu ändern und dem Kunden andere (gleichwertige oder bessere) Plätze zuzuweisen, wenn durch die vorgenommene Änderung der gebuchte Platz nicht mehr verfügbar ist.
3.3 print@home; elektronische Zustellung; Ausdruck
3.3.1 Der Kaufvertrag zwischen dem Ticketkäufer und dem DVS kommt mit dem verbindlichen Kartenkauf zustande.
3.3.2 Nach Abschluss des Online-Bestellvorganges und Bezahlung der Bestellung erhält der Kunde sein E-Ticket auf die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zugesandt. Nach Erhalt der elektronischen Fassung des print@home-Tickets druckt der Ticketkäufer das Ticket in unveränderter Grösse auf ein weisses Papier der Grösse DIN A4 aus. Der Ticketkäufer anerkennt, dass es in seinem eigenen Verantwortungs- und Risikobereich liegt, sämtliche erforderlichen technischen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen und zu unterhalten, die für den Empfang und den Ausdruck des Tickets erforderlich sind.
3.3.3 Das ausgedruckte print@home-Ticket ist bis zur Veranstaltung sorgfältig aufzubewahren und an die Veranstaltung mitzunehmen.
3.3.4 Jegliche Vervielfältigung, Veränderung, Nachahmung oder der Weiterverkauf derartiger physischer oder elektronischer Tickets ist ausdrücklich untersagt.
3.3.5 Der Online-Vorverkauf endet jeweils 1 Stunde vor Beginn der Veranstaltung.
4 Spielplan und Anfangszeiten; Absage oder Änderungen einer Vorstellung
4.1 Der DVS kann auch nach Beginn des Vorverkaufs aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, eine Vorstellung absagen oder verschieben. Sollte dies eintreten bemüht sich der DVS, rechtzeitig über die Website zu informieren. Für Angaben auf Plakaten und in anderen Veröffentlichungen (z.B. Presse) übernimmt der DVS keine Gewähr.
4.2 Wird eine Vorstellung infolge von Gründen, welche der DVS nicht zu vertreten hat, abgesagt oder wird das Datum einer Vorstellung geändert, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises, sofern er die Vorstellung nicht besucht. Dieser Anspruch verfällt, wenn er nicht binnen 10 Tagen geltend gemacht wird. Diese Frist beginnt an dem Tag zu laufen, an welchem die Vorstellung gemäss dem beim Kauf gültigen Spielplan hätte stattfinden sollen.
4.3 Bei Änderungen der Anfangszeit einer Vorstellung, die der DVS nicht zu vertreten hat, besteht keinerlei Anspruch auf Rückvergütung des Kaufpreises. Jede weitergehende Haftung des DVS ist ausgeschlossen; insbesondere für Folgeschäden wird jegliche Haftung abgelehnt.
5 Eintrittspreise
5.1 Die geltenden Eintrittspreise sind in den Veröffentlichungen des DVS ersichtlich.
6 Ermässigungen
6.1 Ermässigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt.
6.2 Pro Person und Berechtigungsausweis wird je Aufführung nur eine ermässigte Karte verkauft. Einzelne Ermässigungen können nicht kumuliert werden.
6.4 Die Ermässigungen sind den Veröffentlichungen des DVS zu entnehmen.
7 Rückgabe von Eintrittskarten
7.1 Verkaufte Eintrittskarten werden weder rückerstattet noch umgetauscht. Ersatz für verfallene Karten wird nicht geleistet.
7.2 Im Übrigen gilt Ziff. 4.
8 Verlust von Eintrittskarten
8.1 Der Ticketkäufer ist für die sichere Verwahrung des Billettes bis zur Veranstaltung verantwortlich und trägt alle mit dem Verlust oder der Beschädigung verbundenen Gefahren und Risiken. Bei Verlust oder zu Unleserlichkeit führender Beschädigung einer Eintrittskarte stellt der DVS nur dann eine Ersatzkarte aus, wenn der Käufer unter genauer Platzangabe nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte er gekauft hatte.
8.2 Werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat der Inhaber der Originalkarte Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Die Ersatzkarte gibt in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes. Der DVS prüft nicht, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmässig besitzt.
9 Einlass zu den Aufführungen
9.1 Das Foyer und der Saal sind in der Regel 1 Stunde vor Aufführungsbeginn geöffnet.
9.2 Dem Einlasspersonal in den Theatersaal ist die gültige Eintrittskarte sowie auf Verlangen bei ermässigten Karten der entsprechende Berechtigungsausweis vorzuzeigen. Der DVS behält sich vor, die Gültigkeit der Tickets mit elektronischen Lesegeräten zu überprüfen.
9.3 Nach Vorstellungsbeginn besteht kein Anspruch mehr auf Einlass. Lässt es sich mit dem Sicherheitsdispositiv sowie den Interessen der mitwirkenden Künstler und der anderen Besucher vereinbaren, können verspätet erscheinende Besucher gegebenenfalls zu einem von der künstlerischen Leitung festgelegten Zeitpunkt eingelassen werden. Selbst in diesem Fall besteht aber kein Anspruch auf den gelösten Kartenplatz. Den Anweisungen des Einlasspersonales bezüglich des Einlasszeitpunktes sowie des verfügbaren Platzes ist Folge zu leisten.
10 Bild- und/oder Tonaufnahmen
10.1 Der DVS nimmt gewisse Vorstellungen auf Bild- und/oder Tonträger auf. Zu diesem Zweck behält er sich vor, den Bestuhlungsplan zu ändern. Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.
11 Parkplätze
11.1 Die verfügbaren Parkplätze sind auf www.theaterstadel.ch/lagepläne publiziert.
11.2 Vor der Einfahrt in die Busgarage vom Autobetrieb Stadel - Neerach darf nicht parkiert werden.
11.3 Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
12 Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand
12.1 Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.
12.2 Es findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung. Gerichtsstand ist das für Stadel sachlich zuständige Gericht.
DAMATISCHER VEREIN STADEL
Stadel, 13. November 2021